Bußgelder - Knöllchen aus dem Ausland nun auch in Deutschland vollstreckbar

, 21.06.2010

Vor dem Start der Sommerferien weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) darauf hin, dass innerhalb Europas nun auch für "Knöllchen" die Grenzen abgebaut werden. Ab dem 1. Oktober 2010 sollen deutsche Behörden auch rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland vollstrecken können. So ist es im Gesetzentwurf zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vorgesehen.

Der Automobilclub empfiehlt Autofahrern und Touristen, in diesem Sommer besonders aufmerksam zu sein und sich an Verkehrsregeln und Tempolimits zu halten. In einigen Nachbarländern sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. In Italien, beispielsweise, kann Telefonieren ohne Freisprechanlage mit einer Strafe von 155 bis 624 Euro belegt werden. In Großbritannien drohen Rasern, die deutlich schneller fahren als erlaubt, Geldbußen von bis zu 5834 Euro und in Dänemark können Alkoholsündern Strafen von bis zu einem Monatsgehalt auferlegt werden.

Nach Ansicht des AvD muss auch bei einer europaweiten Geldbußenvollstreckung ein faires Verfahren gewährleistet werden. Unverzichtbar ist deshalb, dass betroffene Autofahrer die Bußgeldbescheide aus dem Ausland auch verstehen können. Alle Schriftstücke sind daher in die Landessprache des Empfängers zu übersetzen. So ist es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vorgeschrieben.

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