Das neue Raser-Gesetz: Bis zu 10 Jahre Haft und Fahrzeug weg

, 19.07.2017

Seit einiger Zeit nehmen auf Deutschlands Straßen illegale Autorennen und Motorradrennen erheblich zu. Die letzten Vorfälle in Berlin, Mönchengladbach und Köln stellen nur Beispiele dar, bei denen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer ums Leben kamen. Der Bundesrat handelte und brachte als Entwurf ein neues „Raser-Gesetz“ in den Bundestag ein, das am 29.06.2017 beschlossen wurde. Aber was bedeutet das für Autofahrer und wie wird es rechtlich eingeordnet?

In Berlin lieferten sich Anfang 2017 zwei junge Männer ein illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm, bei dem sie deutlich über 150 km/h fuhren. Dabei kollidierten die Raser mit einem Jeep, der aus einer Seitenstraße kam. Der unbeteiligte Fahrer starb bei dem Zusammenprall. Bei einem ähnlichen Unfall in Mönchengladbach wurde ein unbeteiligter Fußgänger tödlich verletzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte kürzlich ein Urteil aus dem Jahr 2016. Damals verurteilte das Kölner Landgericht zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen, da sie sich in Köln-Deutz 2015 ein Rennen lieferten, bei dem einer der Fahrer mit 95 km/h eine 19-jährige Fahrradfahrerin tötete. Das Kölner Landgericht muss jetzt neu verhandeln, wobei eine Bewährungsstrafe möglich, aber eher unwahrscheinlich ist, da die Vorgaben des BGH sehr streng sind.

Raser müssen mit bis zu 10 Jahren Haft rechnen

Durch die Neugestaltung des Gesetzes § 315d lassen sich Raser jetzt mit empfindlichen Haftstrafen von bis zu 10 Jahren bestrafen. Zusätzlich können das Fahrzeug und der Führerschein eingezogen werden. Neu dabei ist, dass es sich nicht um ein Rennen handeln muss, bei dem zwei oder mehr Fahrer beteiligt sind. Auch Raser, die alleine unterwegs sind und mit ihrer Fahrweise die Sicherheit im Verkehr erheblich gefährden, können mit Haftstrafen belangt werden.

In der Schweiz wurde jüngst ein deutscher Autofahrer zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel fuhr. In der Schweiz werden Verkehrssünder schon länger mit deutlich drastischeren Strafen belegt als in Deutschland. In Deutschland drohten in solchen Fällen bislang nur hohe Bußgelder. Für illegale Autorennen musste ein Teilnehmer 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen. Die Veranstalter von Autorennen erhielten einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro. Illegale Autorennen wurden in der Regel nur als Ordnungswidrigkeiten gehandelt.

Ab jetzt ist es das Ziel der deutschen Bundesregierung, bereits die Teilnahme an einem illegalen Rennen unter Strafe zu stellen. Dies gilt auch für Raser, die das Tempolimit deutlich und verkehrswidrig überschreiten. Werden hierbei Sachwerte oder sogar Menschen deutlich gefährdet, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Werden dabei ein Mensch oder mehrere Menschen getötet, kann es zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr, aber auch bis zu 10 Jahren kommen.

Auszug aus dem neuen Gesetz "illegale Straßenrennen:

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 2 handelt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 oder 3 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

4. Der bisherige § 315d wird § 315e.

Ob eine Verschärfung der Gesetzeslage den gewünschten Nutzen bringt, ist mehr als fraglich, da gar nicht geklärt wurde, wie ein "illegales Autorennen" zu definieren ist.

2 Kommentare > Kommentar schreiben

24.08.2017

richtig so

27.09.2017

Richtig behindert... wegen 13 Toten in 10 Jahren so ein Aufstand einfach nur lächerlich... schaut doch mal lieber wie viele Leute durch eure Waffenexporte ums Leben kommen, Witzregierung...


Jetzt bewerten

Zum Bewerten musst Du registriert und eingeloggt sein.

Weitere Recht-Ratgeber

Die Nutzung einer Blitzer-App ist im Auto für den Fahrer verboten.

Blitzer-App verboten - Wer die App im Auto dennoch …

Nach § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit bei sich haben, die dafür bestimmt sind, Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung …

Fahrtenbuch-Auflage kann trotz Mitwirkung angeordnet werden.

Fahrtenbuch-Auflage kann trotz Mitwirkung angeordnet werden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf: Der Fahrtenbuchauflage kommt eine vorbeugende und keine strafende Funktion zu. Sie wird unabhängig davon auferlegt, ob der Fahrzeughalter es zu vertreten hat, dass der …

Mangelhafte Reifen müssen nur ausgetauscht werden - Keine Rückerstattung des Kaufpreises.

Mangelhafte Reifen müssen nur ausgetauscht werden - …

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte der Käufer zwei gebrauchte Sommerreifen für einen Porsche 911 gekauft. Bei näherer Untersuchung stellte er fest, dass im Profil des einen Reifens eine …

Reißverschlusssystem nur bei Fahrbahnverengung.

Reißverschlusssystem nur bei Fahrbahnverengung

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, waren von dem Malheur zwei Münchener Autofahrerinnen betroffen. Die Halterin eines VW Cabrio fuhr auf der linken von zwei Fahrbahnen, wo ein parkender Möbelwagen …

Unbeleuchtete Kennzeichen bei Dunkelheit strafbar

Unbeleuchtete Kennzeichen bei Dunkelheit strafbar

Der ertappte Verkehrssünder setzte sich insbesondere gegen das in der Urteilsbegründung neben der Trunkenheit aufgeführte Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs zur Wehr. Er habe seine Beleuchtung nicht, wie …

AUCH INTERESSANT
Traumstraßen im Münsterland: Flamingos und die coolsten Orte

AUTO-SPECIAL

Traumstraßen im Münsterland: Flamingos und die coolsten Orte

Die wunderschönen Straßen ein echter Geheimtipp und eingebettet mitten in eine faszinierende Parklandschaft befindet sich Ahaus, die wohl digitalste Stadt Deutschlands . Dort im Münsterland …


TOP ARTIKEL
VW Golf R 2024: Power-Spritze zum 50sten
VW Golf R 2024: Power-Spritze zum 50sten
BYD Seal U Test: Kampfpreis - das macht den Unterschied
BYD Seal U Test: Kampfpreis - das macht den …
GWM WEY 03 Test: Plug-in-Hybrid mit Mega-Reichweite
GWM WEY 03 Test: Plug-in-Hybrid mit …
News-Abo
Jeden Morgen kostenlos per E-Mail:
Aktuelle Artikel
VW ID.7 GTX Tourer: Alle Infos - der erste Check
VW ID.7 GTX Tourer: Alle Infos - der erste Check
VW Golf R 2024: Power-Spritze zum 50sten
VW Golf R 2024: Power-Spritze zum 50sten
World Car of the Year 2024: Die Top 3 ist enthüllt
World Car of the Year 2024: Die Top 3 ist enthüllt
BYD Seal U Test: Kampfpreis - das macht den Unterschied
BYD Seal U Test: Kampfpreis - das macht den …
Urlaub und Auto: 5 hilfreiche Tipps
Urlaub und Auto: 5 hilfreiche Tipps


Speed Heads - Sportwagen- und Auto-Magazin

Das Auto und Sportwagen Magazin mit täglich aktualisierten Auto News, Motorsport News, Auto Tests, Sportwagen Berichten und der streng geheimen Auto Zukunft. Speed Heads ist die Community für echte Auto-Fans und informiert im Sportwagen Magazin über Neuigkeiten aus der Welt der schnellen Autos.

  • emotiondrive Logo
  • World Car Awards Logo
  • Motorsport Total Logo