Mit 290 km/h fuhr ein Schwede mit seinem neuen Mercedes-Benz SLS AMG in eine Radarfalle - und das ausgerechnet in der besonders strengen Schweiz. Folge: Der Führerschein wurde eingezogen und die Tatwaffe in Form des 571 PS starken Supersportwagens beschlagnahmt. Immerhin ein neuer Rekord: So schnell wurde bis dahin noch kein Autofahrer im Kanton Freiburg erwischt. Jetzt droht eine Millionenstrafe. Der Vorfall sorgte für internationales Aufsehen und zeigte einmal mehr die Strenge der schweizerischen Verkehrsregeln, die auch vor teuren Sportwagen nicht Halt machen.
© Foto: Kapo Freiburg
Wir schreiben den 6. August 2010. In der Schweiz gilt auf den Autobahnen ein Tempolimit von 120 km/h. Auf der A12 zwischen Bern und Lausanne erfreut sich ein 37-jähriger Schwede an seinem schwarzen Mercedes-Benz SLS AMG, der für Beschleunigungsorgien wie geschaffen ist. Aber warum ausgerechnet in der Schweiz, wo Überschreitungen von über 25 km/h als strafbare Handlung gewertet werden? 13.21 Uhr: Die Radarfalle schlägt zu und gibt 290 km/h an.
Die Polizei kann den Nord-Europäer kurz nach der Kantonsgrenze zum Waadt anhalten und verhaften. Nachdem der Schwede formell identifiziert und befragt wurde, durfte der Fahrer die Polizei ohne seinen Führerschein und ohne sein Auto verlassen. Ein Richter ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeugs für die Durchführung einer technischen Expertise und als Sicherstellung zur Bezahlung der folgenden Strafe nach Verurteilung an.
Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Dem Schweden könnte nun eine Geldstrafe von bis zu 1,08 Millionen Schweizer Franken (aktuell rund 792.700 Euro) blühen.
Ob der bis zu 317 km/h schnelle Mercedes-Benz SLS AMG in den Fundus der herkömmlichen Polizei übergeht, um auf Augenhöhe den Geschwindigkeitsrausch von Sportwagen-Fahrern zu stoppen oder zur Tarnung einer Spezialeinheit zur Jagd von Verbrechern übergeben wird, teilte die Eidgenossen nicht mit. Durchaus vorstellbar ist: Die Beamten könnten Gefallen an diesem Auto finden und ihn künftig als Einsatzfahrzeug nutzen.
Landy
12.08.2010
Die Schweizer haben nicht mehr alle Tassen im Schrank. Was hat denn die Beschlagnahmung eines Autos noch mit einem Rechtsstaat zu tun? Außerdem darf doch der Führerschein, der immerhin noch Eigentum des Landes Schweden ist, gar nicht in der Schweiz eingezogen werden...
Knoppers
13.08.2010
bin da gleicher Meinung, eine Enteignung ist absolut nicht notwendig! Eine saftige Geldstrafe und ein Fahrverbot in der Schweiz hätten wohl ihre Wirkung getan. In Dänemark und Schweden ist es so, das halt nur der Fahrer bestraft wird, womit das passiert oder von wo er stammt ist egal, da wie erwähnt der Führerschein eigentum einer Ausländischen Behörde ist.... Naja, hier gehts wohl darum ein Exempel zu statuieren... Grüße aus DK
Turbine
13.08.2010
Der Titel passt wie die Faust auf's Auge: Alter Schwede :bäh:
Deus hic
17.08.2010
:applaus: Und noch eine Anmerkung (insbesondere für die kleinkarierten Neider und Befürworter jener schweizerischen, völlig weltfremden, überzogenen möglichen ''Straf''-Maßnahmen gegen einen Fahrer, der mal eben ohne einen Unfall zu verursachen sicher 290km/h fuhr.) 1.Sicherlich hat er etwas Pech gehabt beim Durchtreten des tollen Mercedes SLS auf der freien Autobahn gemessen worden zu sein. Ja, auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hätte er schon etwas achten sollen. 2. Aber das mögliche Strafmaß eines Staates, in einer solchen abnormen Höhe, ist weit krimineller und steht in keinem Verhältnis!!! (Im Übrigen ist niemand zu Schaden gekommen!) 3.Müsste man..., um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, z.B.! a) ...alle Fahrradfahrer die permanent, vorallem in den Städten, keine Rotampel kennen, also vorschriftsmäßig halten und warten oder trotz vorgegebenen Radweg diesen nicht benutzen und lieber mittig auf der Straße fahren und mit ihrem Fahrstil andere behindern und gefährden, z.B. entmündigen/einsperren/enteignen/das Bike wegnehmen auf Lebenszeit ???!!! b) ...Kinderschänder (die oft nicht mal belangt weden!, Mini-Strafen bekommen oder im Wiederholungsfalle trotz warnendem psychol.Gutachtens, von der Justiz frei und auf die Menschheit/Kinder los gelassen werden) die Schwänze abschneiden/kastrieren/erhängen???!!! c) ...jedem Ladendieb / ...Internet-Betrüger / ... die Hände abhacken/lebenslang ins sibirische Straflager/steinigen???!!! d) ...die Politiker die täuschen und lügen, sich die Taschen stopfen, genauso wie Vorstandsvorsitzende u.Gesellschafter die die Karre in den Dreck fahren, zig Leute vorsätzlich arbeitslos machen (bekommen aber noch satte Belohnungen in Millionenhöhe, wie z.B. neuerlich der Ex-BP-Chef, der zum Abschied 5 Mill.Euro für die verantwortliche weltgrößte Ölverschmutzung erhielt)... Um die Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit zu wahren müsste man denen also wohl die Zungen rausschneiden/nachdem sie total enteignet wurden und auf den Scheiterhaufen verbrennen???!!! Man, an alle kleinkarierten Neider und Denunzianten eines Supersportwagens: Der Mann ist nur mal eben zu schnell gefahren!!! Da reicht ein Bußgeld, weil eben kein Kind vergewaltigt, kein Mensch zu schaden kam, kein Öl in den Golf lief und Millionen Tiere starben und Fischer viele Jahre nicht mehr fischen können....! Das zur RELATION und GERECHTIGKEIT des STRAFMAßES !!!
VirusM54B30
20.08.2010
Und warum nicht Landy? Bei uns in D müssen Ausländer auch sofort ihre Strafen zahlen ...
Landy
20.08.2010
Nein müssen sie nicht. Sie müssen lediglich eine Sicherheitsleistung hinterlegen - schließlich hat jeder das Recht auf einen Prozess.