Nach Spielberg-Eklat: Doch noch Punkte für Wehrlein?

, 13.08.2015

Bekommt Pascal Wehrlein die im Spielberg verlorenen Punkte am grünen Tisch zurück oder bestätigt das Sportgericht die Entscheidung der Rennkommissare?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - so heißt ein bekanntes Sprichwort. Und das gilt auch für die Verhandlung des Sportgerichts des Deutschen-Motor-Sport-Bundes (DMSB) wegen der "Schieb ihn raus"-Affäre rund um Timo Scheider und Audi beim DTM-Rennen in Spielberg. Denn welche Entscheidung die Sportrichter treffen werden, ist völlig offen. Denkbar wäre sogar ein Urteil, bei dem Pascal Wehrlein die durch den Rammstoß verlorenen Punkte wieder zurückerhält.

Denn die Sportrichter haben die Möglichkeit, das (noch nicht offizielle) Ergebnis des Sonntagsrennens abzuändern. So könnte theoretisch die letzte Runde gestrichen werden und der Stand in der vorletzten Runde gewertet werden. Da lag Wehrlein noch auf Position sieben, wofür er sechs Meisterschaftspunkte erhalten würde. Eine solche Entscheidung, welche im Sinne der Gerechtigkeit wahrscheinlich die beste wäre, sei durchaus möglich, wie ein DMSB-Sprecher auf Nachfrage von 'Motorsport-Total.com' bestätigt.

Dafür gibt es sogar einen Präzedenzfall: Das Saisonfinale des Super-Tourenwagen-Cups 1999. Dort war Christian Abt in der letzten Runde von Roland Asch abgeschossen worden, womit der Titel an Aschs Teamkollegen Uwe Alzen gegangen wäre. In der Verhandlung vor dem Sportgericht wurde die letzte Rennrunde dann aus der Wertung gestrichen - wodurch Abt den Titel gewann.

Denkbar ist eine solche Entscheidung. Ob sie auch wahrscheinlich ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn durch die Schaffung eines weiteren Präzedenzfalls würde das Sportgericht weiteren Klagen sich benachteiligt fühlender Fahrer natürlich Tür und Tor öffnen. Doch sollte der Abschuss nicht wie in diesem Fall in der letzten Runde passiert sein, wäre eine Änderung des Rennergebnis ein schwerwiegender Eingriff. Wo zieht man also die Grenze?

Denkbar wäre bei der Verhandlung, die in der letzten Augustwoche und damit noch vor dem Rennen in Moskau stattfinden könnte, auch ein ganz andere Ausgang: Nämlich eine Bestätigung der Entscheidung der Sportkommissare aus Spielberg, die Scheider lediglich disqualifiziert hatten.

Denn im Zweifelsfall dürfte es nur schwierig nachzuweisen sein, dass Scheider die Ansage "Schieb ihn raus" von Audi-Sportchef Wolfgang Ullrich auch wirklich gehört hat, oder ob er aus eigenem Antrieb Robert Wickens ins Heck gefahren ist, der dann in der Kettenreaktion auch Wehrlein heraus gekegelt hat. Denn auch vor dem Sportgericht gilt die Unschuldsvermutung und liegt die Beweislast bei den Anklägern.

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